Teilnahmebedingungen „Challenge Cam“
Veranstalter der „Challenge Cam“ ist:
Café Seepark GmbH
Schwansbeller Weg 100
44532 Lünen
E-Mail: info@cafe-seepark.de
Telefon: 02306 9436020
Die jeweilige Challenge wird über die Kommunikations- bzw. Social-Media-Kanäle des Café Seepark bekannt gegeben.
Für jede Challenge gibt der Veranstalter in einem Video eine konkrete Aufgabe vor.
Zur Teilnahme muss die vorgegebene Aufgabe persönlich vor der entsprechend gekennzeichneten Challenge Cam im Café Seepark in Lünen durchgeführt werden.
Vor Beginn der Aufnahme muss der hierfür vorgesehene Einwilligungs- bzw. Startknopf betätigt werden. Erst danach beginnt die Challenge-Aufnahme.
Es werden nur Beiträge berücksichtigt, die innerhalb des für die jeweilige Challenge bekannt gegebenen Teilnahmezeitraums aufgenommen wurden und die jeweilige Aufgabenstellung erkennbar erfüllen.
Die Teilnahme ist freiwillig.
Mit der bewussten Darbietung vor der deutlich als solche gekennzeichneten Challenge Cam und der anschließenden Betätigung des Einwilligungs- und Startknopfes erklärt die teilnehmende Person ihre Einwilligung
Vor Betätigung des Startknopfes stehen die Datenschutzhinweise und diese Teilnahmebedingungen zur Einsicht zur Verfügung.
Die Einwilligung kann nach Maßgabe der Datenschutzhinweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Die Teilnahme führt nicht automatisch zu einer Veröffentlichung.
Der Veranstalter entscheidet, welche eingereichten Darbietungen für das öffentliche Voting ausgewählt werden.
Insbesondere können Beiträge von der Veröffentlichung oder Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn sie
Ein Anspruch auf Auswahl oder Veröffentlichung eines Beitrags besteht nicht.
Ausgewählte Challenge-Beiträge werden für einen festgelegten Zeitraum auf einer oder mehreren vom Veranstalter bestimmten Plattformen veröffentlicht.
Die konkrete Plattform, der Beginn und das Ende des Votings sowie gegebenenfalls das verwendete Abstimmungsverfahren werden bei der jeweiligen Challenge bekannt gegeben.
Gewinnerin bzw. Gewinner ist grundsätzlich derjenige veröffentlichte Beitrag, der nach dem für die jeweilige Challenge angekündigten Voting-Verfahren zum Ende des Voting-Zeitraums das beste Ergebnis erzielt.
Maßgeblich ist der vom Veranstalter zum festgelegten Endzeitpunkt festgestellte Stand.
Der Veranstalter darf offensichtlich manipulierte, automatisiert erzeugte oder in sonstiger Weise missbräuchlich zustande gekommene Stimmen oder Interaktionen bei der Wertung unberücksichtigt lassen.
Teilnahmezeitraum, Voting-Zeitraum und Gewinn können von Challenge zu Challenge unterschiedlich sein.
Die jeweils geltenden
werden zusammen mit der jeweiligen Aufgabe bekannt gegeben und sind Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind.
Von der Teilnahme ausgeschlossen werden können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veranstalters sowie Personen, die unmittelbar an der Konzeption oder Durchführung der jeweiligen Challenge beteiligt sind.
Jede Person darf an einer Challenge teilnehmen, soweit bei der jeweiligen Aufgabe nichts anderes angegeben wird.
Bei der Aufnahme vor der Challenge Cam muss grundsätzlich kein Name angegeben werden.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können dem Veranstalter deshalb während der Teilnahme zunächst namentlich unbekannt bleiben.
Die einzelnen Beiträge können vom Veranstalter zur Identifikation insbesondere mit einer laufenden Nummer versehen werden.
Nach Ablauf des Voting-Zeitraums wird der Gewinnerbeitrag bzw. werden die Gewinnerbeiträge bekannt gegeben.
Die Bekanntgabe kann insbesondere durch
erfolgen.
Die Bekanntgabe kann auf denselben Social-Media-Kanälen erfolgen, auf denen auch das Voting durchgeführt wurde.
Da die teilnehmenden Personen dem Veranstalter zum Zeitpunkt der Aufnahme grundsätzlich nicht namentlich bekannt sind, muss sich die Gewinnerin bzw. der Gewinner nach Bekanntgabe des Gewinnerbeitrags beim Café Seepark melden.
Der Veranstalter kann einen geeigneten Nachweis verlangen, dass es sich bei der sich meldenden Person tatsächlich um die in dem Gewinnerbeitrag dargestellte Person handelt.
Die Einzelheiten und eine gegebenenfalls geltende Meldefrist werden bei der Bekanntgabe des Gewinns mitgeteilt.
Meldet sich eine Gewinnerin oder ein Gewinner nicht innerhalb einer angekündigten Meldefrist oder kann die Berechtigung nicht ausreichend nachgewiesen werden, kann der Gewinn verfallen.
Der Gewinn wird ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich im Café Seepark in Lünen übergeben.
Eine Auszahlung des Gewinns in Geld ist ausgeschlossen.
Ein Versand des Gewinns erfolgt nicht.
Der Gewinn ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Soweit für einen einzelnen Gewinn aufgrund seiner Art ausdrücklich etwas anderes bekannt gegeben wird, gilt die jeweilige challengespezifische Regelung.
Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmerinnen und Teilnehmer von einer Challenge auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen.
Dies gilt insbesondere bei
Ein bereits zugesprochener Gewinn kann in solchen Fällen aberkannt werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Die teilnehmende Person darf im Rahmen ihrer Darbietung keine Inhalte verwenden, an denen ihr die hierfür erforderlichen Rechte fehlen.
Dies betrifft insbesondere urheberrechtlich geschützte Musik, Videos, Bilder, Marken, Texte sowie Persönlichkeitsrechte anderer Personen.
Andere Personen sollen nicht gezielt ohne deren Einwilligung in die eigene Darbietung einbezogen werden.
Der Veranstalter ist berechtigt, Beiträge nicht zu veröffentlichen oder nachträglich zu entfernen, wenn Zweifel an den erforderlichen Rechten bestehen.
Der Veranstalter behält sich vor, eine Challenge aus wichtigem Grund zu ändern, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder sonstigen vom Veranstalter nicht sinnvoll beherrschbaren Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.
Bereits entstandene gesetzliche Ansprüche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bleiben unberührt.
Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für technische Störungen oder Ausfälle von Instagram, TikTok, Internetverbindungen oder sonstigen technischen Systemen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Veranstalters liegen, übernimmt der Veranstalter keine Gewähr für eine jederzeitige Verfügbarkeit des Votings.
Die Challenge wird vom Café Seepark GmbH veranstaltet.
Sie steht – soweit bei einer einzelnen Challenge nicht ausdrücklich anders angegeben – in keiner Verbindung zu Instagram, Meta oder TikTok und wird von diesen Unternehmen weder gesponsert noch organisiert.
Für die Nutzung der jeweiligen Social-Media-Plattform gelten zusätzlich deren eigene Nutzungsbedingungen und Richtlinien.
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Challenge Cam, der Videoaufnahme, der Veröffentlichung und dem Voting ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen zur Challenge Cam.
Diese sind unmittelbar an der Challenge Cam sowie über den dort angegebenen QR-Code bzw. Link abrufbar.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon grundsätzlich unberührt.
Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Durchführung des Gewinnspiels und der Ermittlung der Gewinner ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
Datenschutzhinweise zur „Challenge Cam“
Café Seepark GmbH
Schwansbeller Weg 100
44532 Lünen
Telefon: 02306 9436020
E-Mail: info@cafe-seepark.de
Im Rahmen unserer „Challenge Cam“ können Gäste freiwillig an einer Video-Challenge teilnehmen. Dabei wird eine Videoaufnahme der teilnehmenden Person erstellt.
Je nach Ausgestaltung der Challenge können ausgewählte Aufnahmen insbesondere auf unseren Social-Media-Kanälen bei Instagram und TikTok veröffentlicht werden.
Aufgrund der räumlichen Situation können während der Aufnahme auch andere Personen im Hintergrund vorübergehend erfasst werden.
Bei der Nutzung der Challenge Cam können insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet werden:
Eine biometrische Identifizierung oder Gesichtserkennung durch uns findet nicht statt.
Wir verarbeiten die Aufnahmen zur
Freiwillige Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die Aufnahme sowie eine Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Die Teilnahme an der Challenge ist freiwillig. Eine Nichtteilnahme hat keinerlei Nachteile für Sie.
Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, beispielsweise per E-Mail an info@cafe-seepark.de.
Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bleibt davon unberührt.
Für die Veröffentlichung von Bildnissen beachten wir außerdem die gesetzlichen Vorgaben zum Recht am eigenen Bild. Grundsätzlich dürfen Bildnisse nach § 22 KunstUrhG nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Personen im Hintergrund
Soweit andere Gäste oder Beschäftigte lediglich zufällig und unvermeidbar im Hintergrund einer Aufnahme erscheinen, kann die kurzfristige Verarbeitung dieser Aufnahme auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt werden.
Unser berechtigtes Interesse besteht in der Durchführung der freiwilligen Challenge und der Erstellung der hierfür erforderlichen Videoaufnahmen.
Wir bemühen uns, den Aufnahmebereich so zu gestalten, dass unbeteiligte Personen möglichst nicht erfasst werden.
Erkennbare unbeteiligte Personen werden grundsätzlich vor einer Veröffentlichung unkenntlich gemacht oder die betreffende Aufnahme wird nicht veröffentlicht, sofern keine Einwilligung der betroffenen Person oder eine andere gesetzliche Grundlage für die Veröffentlichung vorliegt.
Das Kunsturhebergesetz sieht zwar unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vor, beispielsweise wenn Personen lediglich als Beiwerk neben einer Örtlichkeit erscheinen; diese Ausnahmen gelten jedoch nicht uneingeschränkt.
Ausgewählte Challenge-Aufnahmen können auf den Social-Media-Plattformen Instagram und TikTok veröffentlicht werden.
Mit einer Veröffentlichung werden die betreffenden Inhalte einem grundsätzlich weltweiten Nutzerkreis zugänglich. Andere Nutzer können Inhalte je nach Plattformfunktion ansehen, kommentieren, teilen oder anderweitig verbreiten.
Bei der Veröffentlichung erhalten auch die Betreiber der jeweiligen Plattform personenbezogene Daten und verarbeiten diese nach ihren eigenen Datenschutzbestimmungen.
Instagram wird von Unternehmen der Meta-Unternehmensgruppe betrieben. TikTok verarbeitet Daten von Personen im Europäischen Wirtschaftsraum unter anderem über TikTok Technology Limited in Irland.
Wir haben nach einer Veröffentlichung nur begrenzten Einfluss darauf, wie die Plattformbetreiber sowie andere Nutzerinnen und Nutzer die veröffentlichten Inhalte weiterverarbeiten.
Bei der Nutzung von Instagram und TikTok kann nicht ausgeschlossen werden, dass personenbezogene Daten auch außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet werden.
Dies kann insbesondere die USA und weitere Staaten betreffen.
Die Plattformbetreiber verwenden nach ihren Angaben hierfür unterschiedliche datenschutzrechtliche Mechanismen, darunter Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission und Standardvertragsklauseln. TikTok weist beispielsweise ausdrücklich auf internationale Datenübermittlungen und entsprechende Schutzmechanismen hin.
Bitte beachten Sie, dass bei einer weltweiten Veröffentlichung von Inhalten grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese auch aus Staaten abgerufen oder weiterverbreitet werden, in denen kein mit der Europäischen Union vergleichbares Datenschutzniveau besteht.
Zugriff auf die Aufnahmen erhalten nur diejenigen Personen bzw. Dienstleister, die dies für die Durchführung der Challenge benötigen.
Hierzu können insbesondere gehören:
Eine darüber hinausgehende Weitergabe erfolgt nur, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht.
Nicht zur Veröffentlichung ausgewählte Rohaufnahmen werden grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies für Sichtung und Auswahl erforderlich ist, und anschließend gelöscht.
Vorgesehene Löschfrist für nicht verwendete Aufnahmen: [BITTE FRIST EINTRAGEN, z. B. 14 oder 30 Tage].
Veröffentlichte Aufnahmen können auf unseren Social-Media-Kanälen gespeichert bleiben, bis der Zweck der Veröffentlichung entfällt oder eine erteilte Einwilligung widerrufen wird, soweit keine gesetzlichen Gründe einer Löschung entgegenstehen.
Nach einem Widerruf werden wir die betreffende Veröffentlichung in unserem Einflussbereich grundsätzlich entfernen.
Wir können jedoch nicht gewährleisten, dass bereits durch andere Personen geteilte, kopierte oder anderweitig weiterverbreitete Inhalte vollständig aus dem Internet entfernt werden können.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
Hierfür genügt eine formlose Nachricht an:
Café Seepark GmbH
E-Mail: info@cafe-seepark.de
Telefon: 02306 9436020
Bitte beschreiben Sie möglichst, um welche Aufnahme es sich handelt, damit wir diese eindeutig zuordnen können.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie insbesondere das Recht auf
Bei Verarbeitungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen.
Sie haben außerdem das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
Für Nordrhein-Westfalen ist dies insbesondere:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)
Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf
Telefon: 0211 38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten, zur Challenge Cam oder zur Entfernung einer Aufnahme wenden Sie sich bitte an:
Café Seepark GmbH
Schwansbeller Weg 100
44532 Lünen
Telefon: 02306 9436020
E-Mail: info@cafe-seepark.de