Café Seepark in Lünen

ChatGPT Image 14. Sept. 2026, 15_57_13

CHALLENGE CAM

Teilnahmebedingungen „Challenge Cam“

  1. Veranstalter

Veranstalter der „Challenge Cam“ ist:

Café Seepark GmbH
Schwansbeller Weg 100
44532 Lünen
E-Mail: info@cafe-seepark.de
Telefon: 02306 9436020

Die jeweilige Challenge wird über die Kommunikations- bzw. Social-Media-Kanäle des Café Seepark bekannt gegeben.

  1. Ablauf der Challenge

Für jede Challenge gibt der Veranstalter in einem Video eine konkrete Aufgabe vor.

Zur Teilnahme muss die vorgegebene Aufgabe persönlich vor der entsprechend gekennzeichneten Challenge Cam im Café Seepark in Lünen durchgeführt werden.

Vor Beginn der Aufnahme muss der hierfür vorgesehene Einwilligungs- bzw. Startknopf betätigt werden. Erst danach beginnt die Challenge-Aufnahme.

Es werden nur Beiträge berücksichtigt, die innerhalb des für die jeweilige Challenge bekannt gegebenen Teilnahmezeitraums aufgenommen wurden und die jeweilige Aufgabenstellung erkennbar erfüllen.

  1. Einwilligung in Aufnahme und Veröffentlichung

Die Teilnahme ist freiwillig.

Mit der bewussten Darbietung vor der deutlich als solche gekennzeichneten Challenge Cam und der anschließenden Betätigung des Einwilligungs- und Startknopfes erklärt die teilnehmende Person ihre Einwilligung

  • in die Erstellung einer Bild- und Videoaufnahme einschließlich Ton,
  • in die Sichtung und Bearbeitung dieser Aufnahme durch den Veranstalter,
  • in die Auswahl der Aufnahme für die jeweilige Challenge,
  • in die Veröffentlichung ausgewählter Aufnahmen insbesondere auf den Social-Media-Kanälen des Café Seepark bei Instagram und TikTok sowie
  • in die Verwendung der Aufnahme zur Durchführung und Bewerbung der jeweiligen Challenge.

Vor Betätigung des Startknopfes stehen die Datenschutzhinweise und diese Teilnahmebedingungen zur Einsicht zur Verfügung.

Die Einwilligung kann nach Maßgabe der Datenschutzhinweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

  1. Auswahl der veröffentlichten Beiträge

Die Teilnahme führt nicht automatisch zu einer Veröffentlichung.

Der Veranstalter entscheidet, welche eingereichten Darbietungen für das öffentliche Voting ausgewählt werden.

Insbesondere können Beiträge von der Veröffentlichung oder Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn sie

  • die Aufgabenstellung nicht erfüllen,
  • technische Qualitätsanforderungen nicht erfüllen,
  • Rechte Dritter verletzen,
  • beleidigende, diskriminierende, pornografische, gewaltverherrlichende oder sonstige rechtswidrige Inhalte enthalten,
  • gefährliche Handlungen zeigen oder
  • nach Einschätzung des Veranstalters für eine Veröffentlichung auf den vorgesehenen Plattformen ungeeignet sind.

Ein Anspruch auf Auswahl oder Veröffentlichung eines Beitrags besteht nicht.

  1. Voting

Ausgewählte Challenge-Beiträge werden für einen festgelegten Zeitraum auf einer oder mehreren vom Veranstalter bestimmten Plattformen veröffentlicht.

Die konkrete Plattform, der Beginn und das Ende des Votings sowie gegebenenfalls das verwendete Abstimmungsverfahren werden bei der jeweiligen Challenge bekannt gegeben.

Gewinnerin bzw. Gewinner ist grundsätzlich derjenige veröffentlichte Beitrag, der nach dem für die jeweilige Challenge angekündigten Voting-Verfahren zum Ende des Voting-Zeitraums das beste Ergebnis erzielt.

Maßgeblich ist der vom Veranstalter zum festgelegten Endzeitpunkt festgestellte Stand.

Der Veranstalter darf offensichtlich manipulierte, automatisiert erzeugte oder in sonstiger Weise missbräuchlich zustande gekommene Stimmen oder Interaktionen bei der Wertung unberücksichtigt lassen.

  1. Teilnahmezeitraum und Gewinn

Teilnahmezeitraum, Voting-Zeitraum und Gewinn können von Challenge zu Challenge unterschiedlich sein.

Die jeweils geltenden

  • Teilnahmefristen,
  • Voting-Fristen,
  • Gewinne und
  • gegebenenfalls weiteren challengespezifischen Voraussetzungen

werden zusammen mit der jeweiligen Aufgabe bekannt gegeben und sind Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen.

  1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind.

Von der Teilnahme ausgeschlossen werden können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veranstalters sowie Personen, die unmittelbar an der Konzeption oder Durchführung der jeweiligen Challenge beteiligt sind.

Jede Person darf an einer Challenge teilnehmen, soweit bei der jeweiligen Aufgabe nichts anderes angegeben wird.

  1. Keine Namensaufnahme bei der Teilnahme

Bei der Aufnahme vor der Challenge Cam muss grundsätzlich kein Name angegeben werden.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können dem Veranstalter deshalb während der Teilnahme zunächst namentlich unbekannt bleiben.

Die einzelnen Beiträge können vom Veranstalter zur Identifikation insbesondere mit einer laufenden Nummer versehen werden.

  1. Bekanntgabe der Gewinner

Nach Ablauf des Voting-Zeitraums wird der Gewinnerbeitrag bzw. werden die Gewinnerbeiträge bekannt gegeben.

Die Bekanntgabe kann insbesondere durch

  • die laufende Nummer des Challenge-Beitrags,
  • ein Standbild aus der Challenge-Aufnahme und/oder
  • einen Ausschnitt aus der eingereichten Aufnahme

erfolgen.

Die Bekanntgabe kann auf denselben Social-Media-Kanälen erfolgen, auf denen auch das Voting durchgeführt wurde.

  1. Meldung und Identifikation des Gewinners

Da die teilnehmenden Personen dem Veranstalter zum Zeitpunkt der Aufnahme grundsätzlich nicht namentlich bekannt sind, muss sich die Gewinnerin bzw. der Gewinner nach Bekanntgabe des Gewinnerbeitrags beim Café Seepark melden.

Der Veranstalter kann einen geeigneten Nachweis verlangen, dass es sich bei der sich meldenden Person tatsächlich um die in dem Gewinnerbeitrag dargestellte Person handelt.

Die Einzelheiten und eine gegebenenfalls geltende Meldefrist werden bei der Bekanntgabe des Gewinns mitgeteilt.

Meldet sich eine Gewinnerin oder ein Gewinner nicht innerhalb einer angekündigten Meldefrist oder kann die Berechtigung nicht ausreichend nachgewiesen werden, kann der Gewinn verfallen.

  1. Gewinnübergabe

Der Gewinn wird ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich im Café Seepark in Lünen übergeben.

Eine Auszahlung des Gewinns in Geld ist ausgeschlossen.

Ein Versand des Gewinns erfolgt nicht.

Der Gewinn ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Soweit für einen einzelnen Gewinn aufgrund seiner Art ausdrücklich etwas anderes bekannt gegeben wird, gilt die jeweilige challengespezifische Regelung.

  1. Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmerinnen und Teilnehmer von einer Challenge auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen.

Dies gilt insbesondere bei

  • Manipulation oder versuchter Manipulation des Votings,
  • automatisierten oder gekauften Interaktionen,
  • Mehrfachteilnahmen entgegen einer bekannt gegebenen Beschränkung,
  • falschen Angaben,
  • Rechtsverletzungen,
  • Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder
  • Versuchen, sich oder anderen einen unlauteren Vorteil zu verschaffen.

Ein bereits zugesprochener Gewinn kann in solchen Fällen aberkannt werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.

  1. Rechte Dritter

Die teilnehmende Person darf im Rahmen ihrer Darbietung keine Inhalte verwenden, an denen ihr die hierfür erforderlichen Rechte fehlen.

Dies betrifft insbesondere urheberrechtlich geschützte Musik, Videos, Bilder, Marken, Texte sowie Persönlichkeitsrechte anderer Personen.

Andere Personen sollen nicht gezielt ohne deren Einwilligung in die eigene Darbietung einbezogen werden.

Der Veranstalter ist berechtigt, Beiträge nicht zu veröffentlichen oder nachträglich zu entfernen, wenn Zweifel an den erforderlichen Rechten bestehen.

  1. Änderungen und vorzeitige Beendigung

Der Veranstalter behält sich vor, eine Challenge aus wichtigem Grund zu ändern, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder sonstigen vom Veranstalter nicht sinnvoll beherrschbaren Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Bereits entstandene gesetzliche Ansprüche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bleiben unberührt.

  1. Haftung

Der Veranstalter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für technische Störungen oder Ausfälle von Instagram, TikTok, Internetverbindungen oder sonstigen technischen Systemen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Veranstalters liegen, übernimmt der Veranstalter keine Gewähr für eine jederzeitige Verfügbarkeit des Votings.

  1. Verhältnis zu Instagram und TikTok

Die Challenge wird vom Café Seepark GmbH veranstaltet.

Sie steht – soweit bei einer einzelnen Challenge nicht ausdrücklich anders angegeben – in keiner Verbindung zu Instagram, Meta oder TikTok und wird von diesen Unternehmen weder gesponsert noch organisiert.

Für die Nutzung der jeweiligen Social-Media-Plattform gelten zusätzlich deren eigene Nutzungsbedingungen und Richtlinien.

  1. Datenschutz

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Challenge Cam, der Videoaufnahme, der Veröffentlichung und dem Voting ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen zur Challenge Cam.

Diese sind unmittelbar an der Challenge Cam sowie über den dort angegebenen QR-Code bzw. Link abrufbar.

  1. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon grundsätzlich unberührt.

Der Rechtsweg ist hinsichtlich der Durchführung des Gewinnspiels und der Ermittlung der Gewinner ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

Datenschutzhinweise

Datenschutzhinweise zur „Challenge Cam“

  1. Verantwortlicher

Café Seepark GmbH
Schwansbeller Weg 100
44532 Lünen

Telefon: 02306 9436020
E-Mail: info@cafe-seepark.de

  1. Worum geht es?

Im Rahmen unserer „Challenge Cam“ können Gäste freiwillig an einer Video-Challenge teilnehmen. Dabei wird eine Videoaufnahme der teilnehmenden Person erstellt.

Je nach Ausgestaltung der Challenge können ausgewählte Aufnahmen insbesondere auf unseren Social-Media-Kanälen bei Instagram und TikTok veröffentlicht werden.

Aufgrund der räumlichen Situation können während der Aufnahme auch andere Personen im Hintergrund vorübergehend erfasst werden.

  1. Welche Daten werden verarbeitet?

Bei der Nutzung der Challenge Cam können insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet werden:

  • Bild- und Videoaufnahmen,
  • gegebenenfalls die Stimme und sonstige Tonaufnahmen,
  • erkennbare Handlungen, Äußerungen und sonstige Merkmale innerhalb der Aufnahme,
  • technische Angaben zur jeweiligen Aufnahme, beispielsweise Zeitpunkt und Dateiinformationen.

Eine biometrische Identifizierung oder Gesichtserkennung durch uns findet nicht statt.

  1. Zwecke der Verarbeitung

Wir verarbeiten die Aufnahmen zur

  • Durchführung und Dokumentation der Challenge,
  • Sichtung und Auswahl geeigneter Beiträge,
  • Bearbeitung der Videoaufnahmen,
  • Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung des Café Seepark sowie
  • Veröffentlichung ausgewählter Beiträge auf Instagram und/oder TikTok.
  1. Rechtsgrundlagen

Freiwillige Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Die Aufnahme sowie eine Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Die Teilnahme an der Challenge ist freiwillig. Eine Nichtteilnahme hat keinerlei Nachteile für Sie.

Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden, beispielsweise per E-Mail an info@cafe-seepark.de.

Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bleibt davon unberührt.

Für die Veröffentlichung von Bildnissen beachten wir außerdem die gesetzlichen Vorgaben zum Recht am eigenen Bild. Grundsätzlich dürfen Bildnisse nach § 22 KunstUrhG nur mit Einwilligung der abgebildeten Person verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.

Personen im Hintergrund

Soweit andere Gäste oder Beschäftigte lediglich zufällig und unvermeidbar im Hintergrund einer Aufnahme erscheinen, kann die kurzfristige Verarbeitung dieser Aufnahme auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt werden.

Unser berechtigtes Interesse besteht in der Durchführung der freiwilligen Challenge und der Erstellung der hierfür erforderlichen Videoaufnahmen.

Wir bemühen uns, den Aufnahmebereich so zu gestalten, dass unbeteiligte Personen möglichst nicht erfasst werden.

Erkennbare unbeteiligte Personen werden grundsätzlich vor einer Veröffentlichung unkenntlich gemacht oder die betreffende Aufnahme wird nicht veröffentlicht, sofern keine Einwilligung der betroffenen Person oder eine andere gesetzliche Grundlage für die Veröffentlichung vorliegt.

Das Kunsturhebergesetz sieht zwar unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen vor, beispielsweise wenn Personen lediglich als Beiwerk neben einer Örtlichkeit erscheinen; diese Ausnahmen gelten jedoch nicht uneingeschränkt.

  1. Veröffentlichung auf Instagram und TikTok

Ausgewählte Challenge-Aufnahmen können auf den Social-Media-Plattformen Instagram und TikTok veröffentlicht werden.

Mit einer Veröffentlichung werden die betreffenden Inhalte einem grundsätzlich weltweiten Nutzerkreis zugänglich. Andere Nutzer können Inhalte je nach Plattformfunktion ansehen, kommentieren, teilen oder anderweitig verbreiten.

Bei der Veröffentlichung erhalten auch die Betreiber der jeweiligen Plattform personenbezogene Daten und verarbeiten diese nach ihren eigenen Datenschutzbestimmungen.

Instagram wird von Unternehmen der Meta-Unternehmensgruppe betrieben. TikTok verarbeitet Daten von Personen im Europäischen Wirtschaftsraum unter anderem über TikTok Technology Limited in Irland.

Wir haben nach einer Veröffentlichung nur begrenzten Einfluss darauf, wie die Plattformbetreiber sowie andere Nutzerinnen und Nutzer die veröffentlichten Inhalte weiterverarbeiten.

  1. Übermittlung in Drittländer

Bei der Nutzung von Instagram und TikTok kann nicht ausgeschlossen werden, dass personenbezogene Daten auch außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet werden.

Dies kann insbesondere die USA und weitere Staaten betreffen.

Die Plattformbetreiber verwenden nach ihren Angaben hierfür unterschiedliche datenschutzrechtliche Mechanismen, darunter Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission und Standardvertragsklauseln. TikTok weist beispielsweise ausdrücklich auf internationale Datenübermittlungen und entsprechende Schutzmechanismen hin.

Bitte beachten Sie, dass bei einer weltweiten Veröffentlichung von Inhalten grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese auch aus Staaten abgerufen oder weiterverbreitet werden, in denen kein mit der Europäischen Union vergleichbares Datenschutzniveau besteht.

  1. Empfänger der Daten

Zugriff auf die Aufnahmen erhalten nur diejenigen Personen bzw. Dienstleister, die dies für die Durchführung der Challenge benötigen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Café Seepark GmbH,
  • gegebenenfalls von uns eingesetzte technische Dienstleister,
  • gegebenenfalls Anbieter von Speicher-, Hosting- oder Videobearbeitungsdiensten sowie
  • bei einer Veröffentlichung Meta/Instagram und TikTok.

Eine darüber hinausgehende Weitergabe erfolgt nur, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage besteht.

  1. Speicherdauer

Nicht zur Veröffentlichung ausgewählte Rohaufnahmen werden grundsätzlich nur so lange gespeichert, wie dies für Sichtung und Auswahl erforderlich ist, und anschließend gelöscht.

Vorgesehene Löschfrist für nicht verwendete Aufnahmen: [BITTE FRIST EINTRAGEN, z. B. 14 oder 30 Tage].

Veröffentlichte Aufnahmen können auf unseren Social-Media-Kanälen gespeichert bleiben, bis der Zweck der Veröffentlichung entfällt oder eine erteilte Einwilligung widerrufen wird, soweit keine gesetzlichen Gründe einer Löschung entgegenstehen.

Nach einem Widerruf werden wir die betreffende Veröffentlichung in unserem Einflussbereich grundsätzlich entfernen.

Wir können jedoch nicht gewährleisten, dass bereits durch andere Personen geteilte, kopierte oder anderweitig weiterverbreitete Inhalte vollständig aus dem Internet entfernt werden können.

  1. Widerruf der Einwilligung

Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

Hierfür genügt eine formlose Nachricht an:

Café Seepark GmbH
E-Mail: info@cafe-seepark.de
Telefon: 02306 9436020

Bitte beschreiben Sie möglichst, um welche Aufnahme es sich handelt, damit wir diese eindeutig zuordnen können.

  1. Ihre Datenschutzrechte

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie insbesondere das Recht auf

  • Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten,
  • Berichtigung unrichtiger Daten,
  • Löschung Ihrer personenbezogenen Daten,
  • Einschränkung der Verarbeitung,
  • Datenübertragbarkeit,
  • Widerspruch gegen eine Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen sowie
  • Widerruf einer erteilten Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft.

Bei Verarbeitungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO können Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen.

  1. Beschwerderecht

Sie haben außerdem das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.

Für Nordrhein-Westfalen ist dies insbesondere:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW)
Kavalleriestraße 2–4
40213 Düsseldorf

Telefon: 0211 38424-0
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

  1. Fragen zur Challenge Cam

Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten, zur Challenge Cam oder zur Entfernung einer Aufnahme wenden Sie sich bitte an:

Café Seepark GmbH
Schwansbeller Weg 100
44532 Lünen
Telefon: 02306 9436020
E-Mail: info@cafe-seepark.de